Rechtsprechung
AG Nienburg, 31.03.2017 - 5 L 2/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsverwalter muss laufende Beträge der öffentlichen Lasten berichtigen!
Verfahrensgang
- AG Nienburg, 31.03.2017 - 5 L 2/15
- LG Verden, 17.05.2018 - 6 T 97/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.2002 - V ZR 396/01
Rechtsfolgen der Festsetzung des Erbbauzinses nach nur vorläufiger Bestimmung …
Auszug aus AG Nienburg, 31.03.2017 - 5 L 2/15
Erforderlich im Sinne dieser Vorschrift sind Anweisungen von Amts wegen nur dann, wenn ohne sie eine ordnungsgemäße Amtsführung nicht zu erwarten ist oder wenn das Gericht auf Antrag der Beteiligten zu der Überzeugung kommt, dass eine Weisung erforderlich ist (so Mette in Rpfleger 2003, S. 171, III. 1. Absatz).